Detail

Verordnung regelt die Entsorgung von Abfällen, die persistente organische Schadstoffe (POP) enthalten

Verordnung zur HBCD-Entsorgung verabschiedet. Das Bundeskabinett hat am 7. Juni 2017 die POP-Entsorgungs-Verordnung verabschiedet. Die Verordnung regelt die Entsorgung von Abfällen, die persistente
organische Schadstoffe (POP) enthalten. Im letzten Jahr hatte die Einstufung von Wärmedämmplatten, die Hexabromcyclododecan (HBCD) enthalten, als gefährlicher Abfall zu Entsorgungsengpässen geführt.

Erfahren Sie mehr:

http://www.ddh.de/verordnung-zur-hbcd-entsorgungverabschiedet/150/52633/

Zurück

Ulrike Brämer
Büroleitung und Kommunikation

Kontaktmöglichkeiten

Hotline
(0234) 38 45 44

Schnellkontakt-Formular

Schnellkontakt-Formular-Seite
zweite Formularseite