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Sturmschaden: „Friederike“ – Unwetterschäden und Versicherungen: Was Betroffene jetzt wissen müssen

Ein interessanter Artikel auf RP ONLINE.
Wir empfehlen generell:

  • Sturmschaden feststellen (Kunde).
  • Versicherung informieren.
  • Grauthoff anrufen.
  • Wir kümmern uns um die Reparatur und fotografieren die Schäden.
  • Falls der Schaden eine gewisse Summe überschreitet, stellen wir eine Notabdichtung her und erstellen anschließend ein Angebot.
  • Die Fotos heften wir dem Angebot oder der Rechnung bei.
  • Der Kunde bezahlt die Rechnung.
  • Der Kunde reicht die Unterlagen der Versicherung weiter.
  • Versicherung reguliert die Rechnung oder gibt das entsprechende Angebot frei bzw. schickt ab einer gewissen Summe einen Gutachter zur Baustelle, der prüft, ob das Angebot angemessen ist.

Lesen Sie hier den Artikel!

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Ulrike Brämer
Büroleitung und Kommunikation

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